Das DiözesanMuseum Bamberg lädt am kommenden Freitag, 21. August, zu einem mittäglichen „Kunstsnack“ ein.
Die kompakte Kurzführung pickt in 30 Minuten zwei Highlights aus der laufenden Sonderausstellung „Fragiles Erbe“ heraus: das Bamberger Andreasfenster und ein Musterstück des berühmten Richter-Fensters aus Köln. Birgit Kastner, die Hauptabteilungsleiterin Kunst und Kultur im Erzbistum Bamberg, erläutert die faszinierende Restaurierung des Andreasfensters, das einzig erhaltene mittelalterliche Kirchenfenster in Bamberg und verrät, wo das Fenster in Zukunft zu sehen sein wird. Vom traditionellen Bleiglasfenster geht es zu einem Glanzstück zeitgenössischer Glaskunst: Mit 11.263 Farbquadraten erleuchtet das Richterfenster seit 2007 das Südquerhausfenster des Kölner Doms. Ein originales Musterstück aus der Glaswerkstatt Derix ist derzeit neben anderen Musterfenstern von Xenia Hausner, Imi Knoebel, Markus Lüpertz, Johannes Schreiter und anderen zeitgenössischen Glaskünstlern im Museum zu sehen.
Die Führung beginnt um 12:30 Uhr, Treffpunkt ist an der Kasse im DiözesanMuseum am Domplatz 5. Zu entrichten ist lediglich der Museumseintrittspreis (Ticket ganztägig gültig) oder das Dombergticket. Kinder und Jugendliche bis 18 sowie Studierende der Kunstgeschichte oder Theologie haben freien Eintritt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Buslinie 910, Haltestelle Domplatz. Bitte beachten Sie: 26.5. - 19.7. | Straßensanierung Torschuster. Die Linie 910 wird großräumig umgeleitet und in zwei Linienäste aufgeteilt, den Sonderfahrplan können Sie auf folgender Seite herunterladen: https://www.stadtwerke-bamberg.de/nachricht/linie-910-265-197-strassensanierung-torschuster
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 7 – 13 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.