Am Mittwoch, dem 7. Oktober führt der „Kunstsnack“, die beliebte Kurzführungsreihe der Dombergmuseen, in die aktuelle Sonderausstellung „E. T. A. Hoffmann global. Grenzgänge der Fantasie“ der Staatsbibliothek Bamberg.
In ihrer 30minütigen Führung legt Prof. Dr. Bettina Wagner den Fokus auf E. T. A. Hoffmanns Bilderwelten.
Fünf Jahre lebte der Universalkünstler E. T. A. Hoffmann (1776–1822) in Bamberg. Er prägt die Stadt bis heute. Seinen 250. Geburtstag feiert Bamberg im Jahr 2026 mit einem breit angelegten Kulturprogramm.
Die Staatsbibliothek Bamberg präsentiert in ihrer Ausstellung eine Auswahl aus ihren reichen Sammlungen seiner Werke. Im Mittelpunkt stehen dabei Bilder: Der Bogen reicht von Illustrationen, die Hoffmann selbst entworfen hat, bis zu künstlerischen Umsetzungen der jüngsten Zeit, die ganz neue Wege beschreiten. Selbst in Form von Comics und Graphic Novels kann man Hoffmann heute kennenlernen. Ungewöhnlich ist oft auch das Äußere der Bücher: Kunstvoll gestaltete Bucheinbände stehen neben winzigen Miniaturbüchern. E. T. A. Hoffmann hätte seine Freude an solchen Geburtstagsgeschenken gehabt!
Der Kunstsnack ist kostenfrei; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.Der Treffpunkt ist im Eingangsbereich der Bibliothek.
Der Domplatz in Bamberg ist Fußgängerzone. Sie erreichen die Museen aus der Innenstadt zu Fuß über das Fußgängerleitsystem oder mit der Buslinie 910, Haltestelle Domplatz. Bitte beachten Sie: 26.5. - 19.7. | Straßensanierung Torschuster. Die Linie 910 wird großräumig umgeleitet und in zwei Linienäste aufgeteilt, den Sonderfahrplan können Sie auf folgender Seite herunterladen: https://www.stadtwerke-bamberg.de/nachricht/linie-910-265-197-strassensanierung-torschuster
Der Domplatz ist kein Parkplatz. Das Parken am Dom ist nur zur Messe an Sonn- und Feiertagen von 7 – 13 Uhr und mit einem Abstand von 5m zu den Gebäuden gestattet. Wir bitten Sie, die nahegelegenen Parkhäuser („City Altstadt“ Geyerswörth, „Zentrum Süd“ Schützenstraße, „Zentrum Nord“ Georgendamm) zu nutzen.
Für Reisebusse ist das Befahren des Domplatzes nicht gestattet.
Ausnahme: Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des gesperrten Domplatzes ist, dass ein Parkausweis für Behinderte eines Fahrgastes (nach § 46 StVO) bei Fahrtantritt gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anzubringen ist.
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des für Omnibusse gesperrten Domplatzes in Bamberg ist bei der Verkehrsbehörde der Stadt Bamberg zu stellen.